Ist der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik zurechnungsfähig oder nicht? Diese Frage steht im Zentrum des Prozesses gegen den 33-jährigen Norweger, der im vergangenen Sommer in Oslo und auf der Insel Utöya 77 Menschen kaltblütig getötet hat. Seine Schuld steht außer Frage - Behring Breivik hat selbst seine Taten in kruden rechtsextremen Weltbildern als Selbstverteidigung gerechtfertigt. Gutachter sind sich in der Frage der Zurechnungsfähigkeit uneins, die Anwälte müssen sich dem Wunsch ihres Mandanten beugen, auf Zurechnungsfähigkeit zu plädieren.