Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wird verhandelt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als Gesamtpartei weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall führen darf. Für zahlreiche Landesverbände gilt das bereits. Zudem gelten drei AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextrem.