"Von O bis O" sagt die bekannte Faustregel. Damit ist die Zeit gemeint, in der in Deutschland Winterreifen genutzt werden sollten. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Aber auch wer Winterreifen montiert hat, kann eine Strafe bekommen, wenn das Profil zu abgenutzt ist.