Mit dem vorübergehenden Schutzstatus bekommen Ukrainer:innen sofortigen und kollektiven Schutz in der Europäischen Union - ohne aufwendiges Asylverfahren und Prüfung einzelner Anträge.
Mit dem vorübergehenden Schutzstatus bekommen Ukrainer:innen sofortigen und kollektiven Schutz in der Europäischen Union - ohne aufwendiges Asylverfahren und Prüfung einzelner Anträge.
Jetzt können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis mindestens bis März 2025 problemlos in der EU bleiben.