Im jahrelangen Rechtsstreit um die Nutzung einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz zwischen der Elektrogruppe Kraftwerk und dem Hiphoproduzenten Moses Pelham zeichnet sich ein Ende ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren zwar erneut an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück, machte dabei aber klare Vorgaben.