Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothèse) werden
Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu
aufgerollt. Das oberste Gericht hob ein Urteil auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte