AfD zeigt, Chemnitz 2018 Stadtfest, - was Deutschland erwartet

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http://www.anonymousnews.ru/2018/08/31/chemnitzer-justizbeamter-warum-ich-den-haftbefehl-leakte-und-das-mit-meinem-job-bezahle/
Chemnitzer Justizbeamter sagt: Warum ich den Haftbefehl leakte und das jetzt mit meinem Job bezahlen muss. Es gibt doch noch mutige Patrioten in unserem Land. Menschen, die aufstehen, wenn Ungerechtigkeiten geschehen. Helden wie Daniel Zabel. Daniel Zabel hat den Haftbefehl gegen den irakischen Messermörder von Chemnitz in Umlauf gebracht. Dies muss er nun mit seinem Arbeitsplatz bezahlen und ihm droht sogar eine Gefängnisstrafe. Wir sind der Meinung, dass Zabel eindeutig nach § 20 Abs. 4 Grundgesetz gehandelt hat und fordern die Justiz dazu auf, Zabel nicht länger zu belästigen.

Anbei die Erklärung, die der Held von Chemnitz über seinen Anwalt veröffentlichen ließ:

„Mein Name ist Daniel Zabel. Ich habe mich gemeinsam mit meinem Verteidiger, Herrn Rechtswalt Hannig dazu entschlossen, mit der folgenden Erklärung an die
Öffentlichkeit zu gehen:

Ich bin Justizvollzugsbeamter und habe im Rahmen meiner Tätigkeit Kenntnis von dem Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen des Tötungsdelikts in Chemnitz an dem
Herrn Daniel Hillig erhalten. Ich habe mich entschlossen, dieses Dokument, den vollständigen Haftbefehl, zu fotografieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mir war dabei klar, dass ich damit Dienstpflichten verletze und ich habe auch gewusst, dass ich dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen Job verlieren werde. Mir war allerdings nicht klar, dass ich mich mit dem Veröffentlichen dieses Dokuments möglicherweise auch straf bar gemacht habe.

Dies habe ich vor allem deshalb nicht geglaubt, weil spätestens mit Eröffnung des Hauptverfahrens die Angelegenheit ohnehin in einer öffentlichen Verhandlung stattfinden muss und ich da davon ausgegangen bin, die Öffentlichkeit früher oder später die Wahrheit ohnehin erfährt. Ich habe mich aus folgenden Gründen dazu entschlossen, den Haftbefehl öffentlich zu machen und damit der Öffentlichkeit ein für alle Mal zu zeigen, welche Tat nach vorläufiger Ansicht der Staatsanwaltschaft in Chemnitz stattgefunden hat:


Wir sind der Meinung, dass Zabel eindeutig nach § 20 Abs. 4 Grundgesetz gehandelt hat und fordern die Justiz dazu auf, Zabel nicht länger zu belästigen.

Anbei die Erklärung, die der Held von Chemnitz über seinen Anwalt veröffentlichen ließ:

„Mein Name ist Daniel Zabel. Ich habe mich gemeinsam mit meinem Verteidiger, Herrn Rechtswalt Hannig dazu entschlossen, mit der folgenden Erklärung an die
Öffentlichkeit zu gehen: Ich bin Justizvollzugsbeamter und habe im Rahmen meiner Tätigkeit Kenntnis von dem Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen des Tötungsdelikts in Chemnitz an dem
Herrn Daniel Hillig erhalten. Ich habe mich entschlossen, dieses Dokument, den vollständigen Haftbefehl, zu fotografieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mir war dabei klar, dass ich damit Dienstpflichten verletze und ich habe auch gewusst, dass ich dadurch mit

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