Die EU-Kommission hat im Streit gegen die geplante Justizreform in Polen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Das teilte die Kommission am Samstag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit.
Bereits am Mittwoch hatte die EU-Kommission Polen mit Konsequenzen gedroht, Die EU-Behörde erwäge ein Verfahren zum Stimmrechtsentzug auf europäischer Ebene.
“Es ist Zeit, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts wiederherzustellen und die Gesetze zur Justizreform entweder zurückzunehmen oder in Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung und den in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz bestehenden EU-Standards zu bringen”, erklärte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. Seine Behörde verlangt binnen Monatsfrist Antworten aus Warschau und droht andernfalls mit einem Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags.
Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte in den vergangenen Wochen mehrere Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung Polens bedrohen. Gegen zwei der Gesetze hatte Staatspräsident Andrzej Duda sein Veto eingelegt, das dritte aber unterzeichnet. Es erlaubt dem polnischen Justizminister künftig die Ernennung und Entassung aller leitenden Richter an den gewöhnlichen Gerichten. Damit werde die Unabhängigkeit der Gerichte weiter einschränkt, so die EU-Behörde.
Immer wieder hatte es in den vergangenen Wochen Proteste der Bevölkerung gegen die geplanten Reformen gegeben. Zehntausende demonstrierten vor dem Warschauer Präsidentenpalast und dem Obersten Gericht.
Poland : infringement procedure over measures affecting judiciary launched. Polish authorities have 1 month to reply https://t.co/DE8Das9XNX— European Commission (@EU_Commission) 29 juillet 2017
Poland : If government goes ahead undermining independence of judiciary & rule of law, we’ll have no other choice than to trigger Article 7. pic.twitter.com/nY5gfMyRAr— European Commission (@EU_Commission) 26 juillet 2017