Gibt es einen Friedensvertrag, der den Zweiten Weltkrieg beendet ?

nordland.tv 2017-03-22

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Fragen zur lage der Nation
Gibt es einen Friedensvertrag, der den Zweiten Weltkrieg beendet ?
Die herrschende Meinung unter Politikern, Medien und Juristen bejaht dies und hält den „Zwei-plus-Vier-Vertrag dafür.

In der Präambel des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ von 1990 heißt es:

„In Würdigung dessen, dass das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen….“

In Art. 2 des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ heißt es:
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.

Die herrschende Meinung übersieht meines Erachtens aber, dass sich in diesem Artikel nur die deutsche Seite zum Frieden verpflichtet. Ein Vertrag liegt aber nur dann vor, wenn sich beide oder alle Vertragspartner zu etwas, also in diesem Falle zum Frieden, verpflichten. Damit stellen diese Artikel meines Erachtens nur eine einseitige Erklärung, aber keinen Friedensvertrag dar.

Außerdem führten nicht nur die Vier Mächte im Zweiten Weltkrieg Krieg mit Deutschland, sondern gab es 48 weitere Staaten, die Deutschland den Krieg erklärt bzw. mit Deutschland in kriegerische Handlungen verwickelt waren.


Um den Zweiten Weltkrieg mit einem Friedensvertrag wirksam zu beenden, hätte Deutschland ihn meines Erachtens mit allen 52 an diesem Krieg beteiligten Staaten einen Friedensvertrag schließen müssen. Da der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ aber nur mit den Staaten Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und USA abgeschlossen wurde, ist er meines Erachtens kein wirksamer Friedensvertrag, der den Zweiten Weltkrieg beendet hat.

Es kommt noch folgendes hinzu:

Gemäß Art 3 des Aufenthalt-Vertrages von 1954 tritt dieser Vertrag außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland. In Art. 8 in Verbindung mit Anlage I Kap I Anlage I Kapitel I Abschnitt I des Einigungsvertrages, ist der Aufenthaltsvertrag in den alten Bundesländern ausdrücklich als weiterhin wirksam genannt worden.

Wenn es sich also bei dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 um einen Friedensvertrag handeln würde, hätte im Einigungsvertrag der Aufenthaltsvertrag als unwirksam erklärt werden müssen. Da der Aufenthaltsvertrag aber als weiterhin wirksam in den alten Bundesländern bezeichnet worden ist, zeigt dies meines Erachtens, dass der Zwei-Plus-Vier-Vertrag eben kein Friedensvertrag ist.

Ich bin daher entgegen der herrschenden Meinung der Auffassung, dass die BRD keinen Friedensvertrag abgeschlossen hat. Bitte fragen Sie insofern die Verantwortlichen.

Antworten bitte an
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