Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab

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Der deutsche Bundesrat ist mit dem Versuch gescheitert, die NPD verbieten zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag ab. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu schwach, um sie zu verbieten, urteilten die Verfassungsrichter. Sie halten es derzeit für ausgeschlossen, dass die NPD durch Wahlen, ihre “Kümmerer-Strategie” vor Ort oder durch Druck und ein Klima der Angst ihre Ziele erreicht.

Die Bundesratspräsidentin und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezeichnete den Antrag für ein NPD-Verbot als konsequent. Auch wenn das Verfahren nicht zum Verbot der Partei geführt habe, sei es gut und richtig gewesen, nach Karlsruhe zu gehen, sagte sie nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Das Urteil sei “alles andere als ein Freibrief” und erkläre substanziell, ab welcher Stelle eine Partei verfassungsfeindlich sei.

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Nach 2003 scheiterte nun auch der zweite Versuch, die… https://t.co/v6USvFfz2d— NPD-Bundesverband (@npdde) 17. Januar 2017

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2003 war ein Verbotsverfahren gescheitert, weil ans Licht kam, dass die NPD Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes (V-Leuten) durchsetzt war. Jetzt bescheinigten die Verfassungsrichter der NPD eine “Wesensverwandtheit mit dem Nationalsozialismus”. Mit dem Streben nach einem “an der ethnischen ‘Volksgemeinschaft’ ausgerichteten autoritären ‘Nationalstaat’” missachte sie “die Menschenwürde aller, die der ethnischen ‘Volksgemeinschaft’ nicht angehörten”.

Allerdings gebe es “keine Anhaltspunkte von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg” führe.

Ausdrücklich verwies das Bundesverfassungsgericht auf “andere Reaktionsmöglichkeiten” hin – etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber der verfassungsändernde Gesetzgeber zu entscheiden – nicht das Gericht.

Die 1964 gegründete NPD hat deutschlandweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen. Im September 2016 verloren die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre letzten Landtagsmandate. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

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Falschmeldungen in Serie zu angeblichem NPD-Verbot: Qualitätsmedien versagen bei Verfassungsgerichts-Verkündung https://t.co/T1IMRgv70Q— Matthias Hellmann (@Der_Axel_) 17. Januar 2017

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Mehr zum Thema

Im Wortlaut:

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13

Kommentar

Neue Zürcher Zeitung: Die NPD ist ein Verbot nicht wert

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