Facebook: Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Zuckerberg

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Fast zwei Monate nach dem Selbstmord einer Italienerin, die wegen eines Videos zum Gespött auf Facebook geworden war, hat ein Gericht in Neapel gegen das soziale Netzwerk entschieden. Facebook hätte das Video und alle dazugehörigen Links löschen müssen, die Informationen zu dem Opfer Tiziana Cantone enthielten. Das soziale Netzwerk muss laut Urteil mit der Löschung nicht warten, bis ein richterlicher Beschluss vorliegt. Damit sei klargestellt, dass der Betreiber einer Plattform selbst dafür verantwortlich sei, Inhalte zu entfernen, die von Benutzern als gesetzeswidrig gemeldet wurden, so der Anwalt der Mutter des Opfers. Sie war Klägerin gegen Facebook.

Auch in Deutschland steht Facebook im Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft München leitete gegen Unternehmenschef Mark Zuckerberg und neun weitere Manager ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Würzburger Anwalt hatte das soziale Netzwerk laut eigenen Angaben über mehr als 400 Posts mit strafbaren Äußerungen informiert. Die Inhalte seien nicht gelöscht worden. Facebook bezeichnete die Vorwürfe als substanzlos.

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