Die Asche katholischer Verstorbener darf nicht verstreut oder aufgehoben werden: Der Vatikan hat seine Richtlinien zur Feuerbestattung neu geregelt. Der Grund: Immer mehr Katholiken wollen eingeäschert werden. Der Heilige Stuhl will den Gläubigen daher verbindliche Richtlinien an die Hand geben. Zumal viele Hinterbliebene die Asche der Toten auch zu Hause aufbewahren.
Aufbewahrung der Asche am Wohnort nicht erlaubt
“Die Asche der Gläubigen muss an einem heiligen Ort aufbewahrt werden, wie einem Friedhof oder einer Kirche oder einem anderen Ort, der speziell diesem Zweck gewidmet ist”, so der Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Gerhard Müller. “Die Aufbewahrung der Asche am Wohnort ist nicht erlaubt.”
Der Vatikan bevorzugt allerdings weiterhin die Erdbestattung, sofern nicht Gründe hygienischer, ökonomischer oder sozialer Natur dagegen sprechen. Müller erklärte, wer öffentlich seine spätere Einäscherung und Verstreuung der Asche “aus dem christlichen Glauben entgegenstehenden Gründen” verlange, müsse damit rechnen, dass ihm eine katholische Bestattung verweigert werde. Die Einäscherung hatte der Heilige Stuhl erst vor gut fünfzig Jahren erlaubt. Zuvor hatte er sie als heidnische Praxis abgelehnt.