Timbuktu: Geteiltes Echo auf Kulturvandalismusurteil

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Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, den Dschihadisten Ahmad Al Faqi al Mahdi wegen der Zerstörung von Denkmälern in Timbuktu zu neun Jahren Haft zu verurteilen, ist in Timbuktu auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während einige Menschen die Zuständigkeit des ICC ablehnen, sehen andere eine bahnbrechende Entscheidung.

“Bei dem Prozess ging es nicht allein darum, Ahmad al-Faqi zu bestrafen. Es ging auch darum, dass die Menschen verstehen, dass man genau so wie für die Tötung eines Menschen für die Zerstörung von Kulturgütern bestraft wird. Das ist die wichtigste Botschaft”, meint der Chef der Kulturmission dem malischen Regierung in Timbuktu, al-Boukhari Ben Essajuti.

Neun Jahre Haft lautet der Schuldspruch für die Zerstörung von zehn Kulturdenkmälern in malischen Timbuktu. https://t.co/r01ujWBTAx— FAZ.NET (@faznet) 27. September 2016

Das Haager Gericht hatte erstmals die Zerstörung von Kulturgut als Kriegsverbrechen gewertet. Ahmad Al Faqi al Mahdi hatte im Juni und Juli 2012 die Zerstörung von zehn der bekanntesten Denkmäler Timbuktus geleitet und selbst an fünf Monumente Hand angelegt. Zerstört wurden weltbekannte Heiligengräber und eine Moschee aus der Zeit, als Timbuktu Zentrum des Sufi-Islam war, einer Glaubensrichtung, die von den Dschihadisten als Ketzerei abgelehnt wird.

Die Zerstörung von Weltkulturerbe ist ein Kriegsverbrechen, das mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden kann. Es war das erste Mal, dass ein Angeklagter vor dem Weltstrafgericht seine Schuld zugab.

Mehr zum Thema

​The International Criminal Court (ICC): Al Mahdi Case, The Prosecutor v. Ahmad Al Faqi Al Mahdi, ICC-01/12-01/15 (englisch)

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