Im Prozess gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold H. hat das Detmolder Landgericht den 94-jährigen Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erfolgte nach Gerichtsangaben "wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen".