Menschenrechtsgerichtshof: Italien hat Rechte von Migranten verletzt

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien dafür verurteilt, 2011 die Rechte tunesischer Migranten verletzt zu haben.
Italien muss drei Klägern aus dem nordafrikanischen Land eine Entschädigung von jeweils 10.000 Euro zahlen. Die drei Männer waren auf See gerettet, in ein Flüchtlingscamp auf die Insel Lampedusa gebracht und später in ihr Herkunftsland zurückgeführt worden.

Das Gericht in Straßburg verurteilte die mangelhafte Unterbringung sowie die Tatsache, dass die italienischen Behörden keine Einzelfallprüfung vorgenommen hatten. Während des arabischen Frühlings kamen rund 50.000 Migranten nach Lampedusa.

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