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"Buchhalter von Auschwitz" zu vier Jahren Haft verurteilt

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“Buchhalter von Auschwitz” zu vier Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Lüneburg hat den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Massenmord zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreianhalbjährige Strafe gefordert.

Gröning hatte gestanden, in Auschwitz das Geld von Häftlngen gezählt und an die SS in Berlin weitergeleitet zu haben. Diese Tätigkeit brachte ihm den Beinamen “Buchhalter von Auschwitz” ein.

Ermittlungen, die vor 30 Jahren gegen Gröning eingeleitet worden waren, wurden wegen mangelnder Beweise eingestellt. Seit 2011 kann die deutsche Justiz Naziverbrecher verurteilen, ohne eine direkte Beteiligung an Morden nachzuweisen.

Gröning hatte während des Prozesses eine moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Bisher ist ungeklärt, ob der gesundheitlich angeschlagene 94-jährige haftfähig ist.

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